Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser erreicht den Erhalt des Belegarztwesens - Änderungsvorschläge des BdB zum KHVVG-Entwurf wurden umgesetzt

Durch das geplante Krankenhausreformgesetz in seiner Entwurfsfassung nach Kabinettsbeschluss vom 15. Mai 2024 war das Belegarztwesen in seiner seit Jahrzehnten bewährten Form existenziell bedroht. Nach den Vorgaben des §135e im Gesetzentwurf hätten lediglich vier der insgesamt fünfundsechzig Leistungsgruppen durch Belegärzte erbracht werden können. Warum nur Augenheilkunde, HNO, MKG-Chirurgie und Gynäkologie für die Zulassung zur Leistungsgruppensystematik ausgewählt worden waren, war nicht nachvollziehbar. Vor allem war es nicht nachvollziehbar, warum alle anderen belegärztlichen Fachbereiche nach der Logik des Gesetzentwurfs auf die schlechter gestellten sogenannten intersektoralen Versorgungszentren nach §115g hätten beschränkt werden sollten. Diese Regelung hätte die eigentliche Zielsetzung des KHVVG, intersektorale Versorgung zu fördern, konterkariert, indem sie zahlreiche belegärztlich-fachärztliche Kompetenzzentren zum Verlassen des Belegarztwesens gezwungen hätte.

 

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Stand 23.10.14

Pressemitteilung - personelle Neuaufstellung an der Spitze des Bundesverbandes der Belegärzte und Belegkrankenhäuser

Im Rahmen seiner diesjährigen Mitgliederversammlung in Kassel am 17. August legten Dr. med. Andreas Schneider, Urologe und bisheriger erster Vorsitzender des Bundesverbandes der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB), sowie Dr. med. Andreas Hellmann, Pulmologe und Schneiders Stellvertreter, ihre Ämter nieder. Schneider leitete den Verband sieben Jahre lang, Hellmann war seit neun Jahren als zweiter Vorstand im BdB akiv. Beide sind nicht mehr als Belegärzte tätig und wollen beruflich aktiven Kollegen den Vortritt lassen.

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Stand 21.8.24

Nachfrage an den Bundesgesundheitsminister

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen Belegärzte, liebe Vertreter und Sympathisanten des Belegarztwesens,

 

welch ein Gegensatz: Trotz mehrfacher und durchaus glaubwürdiger Versicherungen des BMG durch Staatssekretär Prof. Franke und auch durch Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach, die von uns vertretene patientenfreundliche, ressourcensparende, rechtssichere und zudem auch noch seit vielen Jahren praktizierte sektorenverbindende Versorgungsform solle unbedingt erhalten und ausgebaut werden, droht jetzt plötzlich das Gegenteil:

Im jüngst das Kabinett passierten Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Stand 15.05.24 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz-khvvg.html) findet plötzlich nur noch in 4 von 65 Leistungsgruppen (LG) das Belegarztwesen Erwähnung (Augenheilkunde, MKG, Allgemeine Frauenheilkunde und HNO). Alle anderen LG wären somit nicht mehr belegärztlich verfügbar.

Diese Ankündigung war Anlass für uns, am 27.05.2024 einen offenen Brandbrief an Prof. Lauterbach zu senden, nachrichtlich an die Presse, den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, der DKG, dem SpiFa sowie weiteren Mandatsträgern im Gesundheitssystem und eine Korrektur zu fordern. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Brief. Den Brief finden Sie ganz unten.

Sofortige Reaktionen des Ministeriums innerhalb weniger Tage waren die Folge; mehrere Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMG (Fr. Sell, Fr. Dr. Wilke usw.) haben bereits stattgefunden; uns wurde eine Überprüfung des Gesetzentwurfes diesbezüglich zugesagt. Selbstverständlich werden wir weiterhin alle nötigen Schritte unternehmen, um die hier sich abzeichnende Beschädigung des Belegarztwesens zu unterbinden.

In diesem Zusammenhang bitten wir indes um Ihre Mitarbeit und Mithilfe: Bitte fordern Sie Ihre jeweiligen Fachgesellschaften auf, zu intervenieren und so den Druck auf die Korrektur des Gesetzentwurfes zu erhöhen. Leiten Sie den den Brief an die Multiplikatoren in Ihrem medizinischen Umfeld weiter.

Selbstverständlich werden wir Sie über den Fortgang unserer Maßnahmen informieren, insbesondere, wenn eine Stellungnahme des Ministers folgen sollte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas W. Schneider

 

Hier Brandbrief an den Bundesgesundheitsminister Lauterbach lesen.

 

Stand 10.6.24

„Am Ende sind das verschiedene Namen für das Gleiche“

Dr. Ryszard van Rhee plädiert dafür, die Systematik der schlechter bewerteten bDRGs komplett abzuschaffen

Vor Kurzem verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass er eine neue Arztart einführen will, einen Behandler, der zwischen den Sektoren wandelt: den Hybrid-Arzt. Die Politik versuche, neue Verzahnungssysteme zu etablieren, ohne zu erkennen, dass die Belegärzte diese Aufgabe bereits rechtssicher erfüllen, kritisiert Dr. Ryszard van Rhee, Vorstandsmitglied im Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser, im Gespräch mit dem änd. Aus seiner Sicht müssen lediglich die Rahmenbedingungen für die Belegärzte angepasst werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Hier den ganzen Artikel lesen

Stand 24.5.24

Mehr sektorenübergreifende Versorgung: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) mit weitergehenden Vorschlägen zur Verzahnung von Krankenhäusern, Belegärzten und Vertragsärzten

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) sieht Ansätze im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die gemeinschaftliche Versorgung von Krankenhäusern, Belegärzten und Vertragsärzten zu stärken. Van Rhee, Vorstandsmitglied des BdB: „Wir sind davon überzeugt, dass eine stärkere gemeinschaftliche Versorgung weiterreichende Änderungen braucht. Dazu müssen zum einen Belegabteilungen aufgewertet und die Rolle der Belegärzte gestärkt werden, zum anderen muss der „Vertragsarzt in der stationären Versorgung" konzeptionell auf allen Ebenen in die Versorgung eingebunden werden." 

Das klassische Belegarztwesen steht für eine institutionell verankerte gemeinschaftliche Versorgung beider Sektoren. Diese Versorgungsstruktur bietet optimale Voraussetzungen für eine stärkere Ambulantisierung und steht gleichzeitig für die erforderliche Flexibilität, auch in bevölkerungsarmen Gegenden mit geringem Patientenaufkommen eine stationäre Betreuung zu sichern. Um dieses Leistungsangebot zu stärken, schlägt der Verband folgende Maßnahmen vor:

Die nicht sachgerechten Unterschiede zwischen den Abteilungstypen entfallen; sie werden mit Blick auf die Vergütungskomponenten und Vergütungshöhen (Vorhaltevergütung und rDRG) und das Leistungsspektrum gleichgestellt. Zur Stärkung der konstitutiven Rolle von Belegärzten in Belegabteilungen sollen sowohl das Krankenhaus als auch Belegärzte bzw. zugelassene Medizinische Versorgungszentren nach Vorbild des § 115f (sektorengleiche Vergütung für Hybrid-DRG) Leistungen in Belegabteilungen abrechnen können.

Der BdB spricht sich zudem dafür aus, dass auch andere Vertragsärzte regelhaft auf allen Ebenen der Krankenhausversorgung und nicht nur in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (wie im KHVVG angedacht) einbezogen werden können. Als „Vertragsärzte in der stationären Versorgung“ sollen sie in zeitlich begrenzten Rahmen und als Vertragsärzte in Haupt- und Belegabteilungen versorgen können.

Der Verband steht mit seiner langjährigen Expertise bereit, die neue Versorgungsstruktur der Vertragsärzte in der stationären Versorgung konzeptionell und im Einzelfall zu unterstützen.

 

Die Stellungnahme des BdB zum KHVVG kann hier heruntergeladen werden.

 

Dr. Andreas W. Schneider 

1. Vorsitzender BdB 

Stand 02.05.2024

Nachfrage an den Bundesgesundheitsminister

Im April des vergangenen Jahres hatte Herr Bundesgesundheitsminister Prof.  Lauterbach im Rahmen eines persönlichen Gespräches im Ministerium zugesagt, nachhaltige Schritte zum Erhalt und Ausbau des Belegarztsystems in Deutschland einzuleiten (https://www.aend.de/articleprint/222760).

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser hat nunmehr die Initiative ergriffen und sich erneut an das BMG gewandt mit der Bitte, mitzuteilen, welche Maßnahmen zwischenzeitlich ergriffen wurden, diese sektorenverbindende, patientenfreundliche und ressourcensparende Versorgungsform auszubauen. Das Schreiben wurde gleichzeitig an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages weitergeleitet sowie an den ÄND.

Die Antwort des Bundesgesundheitsministers, Prof. Lauterbach, finden Sie unten.

 

Dr. Andreas W. Schneider 

1. Vorsitzender BdB 

Stand 22.4.2024

Breaking News

Aktuelle Nachfrage zum Belegarztwesen an Bundesgesundheitsminister Lauterbach (wir berichteten) löst eine „kleine Anfrage“ des Bundestages an die Bundesregierung aus. Die Antwort von Prof. Dr. Edgar Franke finden Sie unten.

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Stand 12.4.2024

Wie kommen Belegärzte mit den Hybrid-DRG zurecht, Dr. van Rhee?

Die Einführung der Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2024 hat vielmehr zu zahlreichen Fragen und weniger zum beabsichtigten erfolgreichen Ambulantisierungsanreiz geführt. Im Interview mit der Ärzte Zeitung beantwortet Dr. van Rhee, Vorstandsmitglied und Schatzmeister im BdB, aktuelle Fragen zum Themenkreis und stellt die besondere Position der Belegärzte als ideale Leistungserbringer dieser neuen Abrechnungsoption heraus.

 

Stand 19.3.2024

Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen

Der BdB e.V. unterstützt ausdrücklich einen gemeinsame Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen:

Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders.

 

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Stand 18.3.2024

Hybrid-DRG's werden die belegärztliche Welt ändern

Kurz vor Weihnachten veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die „Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)“, die bereits zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist. Absehbar werden Hybrid-DRG die belegärztliche Welt in mehrerlei Hinsicht ändern.

Der folgende Überblick zu den Regelungen der Hybrid-DRG führt die Kenntnisse zu Hybrid-DRG zusammen.

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Autor:
Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn I Mitglied im BdB Vorstand

Stand 9.1.2024

BdB Pressemitteilung

Der Belegarzt als idealer Hybridversorger

Pressemitteilung (07.11.2023)

Das Konzept der Hybrid-DRG weist nach Auffassung des Bundesverbands der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (BdB) in die richtige Richtung und ist geeignet, die Ambulantisierung voran zu
bringen. Anlässlich der Jahrestagung des BdB analysierte der Vorstand mögliche Auswirkungen für das Belegarztwesen.

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Belegarztanerkennung und Entfernung von der Klinik

Entscheidung des Landessozialgericht Schleswig-Holstein

Ein Bericht von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (09.11.2023)

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Az L 4 KA 49/18 R) hat die Anforderung für Belegärzte noch mal höhergeschraubt.  

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Hybrid-DRG bringen Ambulantisierung auf den Weg

Belegarztwesen als idealer Hybridversorger

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn und Dr. med. Andreas W. Schneider (26.10.2023)

Das Ministerium hat jüngst den Verordnungsentwurf zur Hybrid-DRG nach § 115f* vorgelegt. Nicht nur Krankenhäuser, Vertragsärzte und MVZ, sondern auch Belegärzte sind explizit zur Erbringung und Abrechnung berechtigt: Hybrid-DRG sehen eine gleiche Vergütung unabhängig davon, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär erbracht wird, vor. Es handelt sich um Komplexpauschalen, die die gesamte ärztliche Leistung (bei Operationen also i.d.R. mindestens Operateur und Anästhesist), Krankenhausleistung und Sachkosten umfassen.

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„Belegarzt-Praxen in Not“

ALARMSTUFE ROT: STOPPT DAS KRANKENHAUSSTERBEN!

Der BdB unterstützt ausdrücklich den Protesttag der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
am 02.10.2023 sowie die Aktionen der Krankenhäuser, denn wir sind doppelt betroffen.

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Bildmotive Protestaktion zum Download: https://www.praxisinnot.de/3/mitmachen/

SpiFa Homepage: https://spifa.de
DKG Homepage: https://www.dkgev.de

Belegärzte und Krankenhäuser fordern mehr intersektorale Kooperation im Gesundheitswesen

DKG zu gemeinsamen Positionen mit dem BdB

Gemeinsame Pressemitteilung DKG & BdB (03.05.2023)

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben gemeinsame Positionen formuliert, um die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

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Bundesverband der Belegärzte und -krankenhäuser trifft Bundesgesundheitsminister

Lauterbach will Belegarztwesen im Zuge der Krankenhausreform stärken

Pressemitteilung (05.04.2023)

Für den Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (BdB) kommen positive Signale aus Berlin: Bei einem Treffen des BdB-Vorstands mit Prof. Dr. Karl Lauterbach am 3. April 2023 im Bundesgesundheitsministerium sprach sich der Minister für den Erhalt des Belegarztwesens aus, das als ergänzendes Versorgungssystem von hoher Qualität auch in der anstehenden Krankenhausreform berücksichtigt und gefördert werden solle.

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Kontextfaktoren des AOP-Vertrags

Dauert's vielleicht noch

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (12.04.2023)

Nach dem seit 1.1.2023 geltende AOP Vertrag müssen im Katalog gelistete OPS grundsätzlich ambulant durchgeführt werden - es sei denn, es greift einer der (sehr restriktiv gefassten) patientenbezogenen Kontextfaktor. Scheinbar sind diese Eckdaten noch nicht scharf geschaltet.  

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Streitpunkt Leistungsgruppen

Level – mehr als nur akademischer Streit

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (12.04.2023)

Die künftige Krankenhauslandschaft wird auch davon geprägt sein, wie sich Bund und Ländern zu sogenannten Leveln und Leistungsgruppen einigen. Die Folgen für das Krankenhauses reichen von Erhalt des Status quo über Verlust einzelner stationärer Abteilung, Schrumpfung des anbietbaren Leistungs-spektrums in fortbestehenden Abteilungen und - im schlimmsten Fall - einer Rückstufung des gesamten Hauses auf ein ambulantes Gesundheitszentrum mit Pflegebetten. Die Debatte, so kompliziert sie ist, hat damit potentiell große Auswirkungen.

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Neuer AOP-Vertrag

Umgang mit erschwerter Begründung für stationäre Durchführung

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (28.02.2023)

Eine wesentliche Änderung laut neuem AOP-Vertrag (am 22.12.2022 veröffentlich, am 1.1.2023 in Kraft getreten) betrifft die Begründung stationärer Durchführung von im AOP-Katalog gelisteten Operationen und Prozeduren (OPS). Nach bisherigem AOP-Vertrag konnte eine OPS ambulant oder stationär durchgeführt werden, OPS der Kategorie 1 „i.d.R. ambulant“ wurden mehrheitlich ambulant, die der Kategorie 2 „sowohl ambulant wie stationär“ öfters stationär durchgeführt. Nunmehr sind alle OPS des AOP-Katalogs grundsätzlich ambulant zu erbringen, nur ein patientenindividueller Kontextfaktor kann eine stationäre Durchführung begründen (§ 8 AOP-Vertrag neu).


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(Belegarzt-)Praxen in Not

Die Ressourcen im Gesundheitssystem sind aufgebraucht

www.praxisinnot.de

 

SpiFa Kampgne (2023)

Die Ressourcen im Gesundheitssystem sind aufgebraucht, die Verteilung der Mittel gestalten sich zunehmend fragwürdig. Demographie von Patienten und Ärzteschaft, medizinischer Fortschritt in Diagnostik und Behandlung sowie zunehmende Individualisierung der Therapie lassen die Gesundheitsausgaben steigen. Brandbeschleuniger wie Covid-Pandemie, Lieferkettenengpässe, Klimawandel, Ukraine-Krieg, Energiekrise, massiv steigende Inflation sowie zunehmende Überlastung der Leistungserbringer in Pflege und ärztlicher Tätigkeit lassen das Rad immer schneller drehen.  

Handlungsbedarf der Krankenkassen und Politik Veränderungen zu gestalten ist nachvollziehbar und erforderlich. Aber...


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