Bundesverband der Belegärzte und -krankenhäuser trifft Bundesgesundheitsminister
Lauterbach will Belegarztwesen im Zuge der Krankenhausreform stärken
Pressemitteilung (05.04.2023)
Für den Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (BdB) kommen positive Signale aus Berlin: Bei einem Treffen des BdB-Vorstands mit Prof. Dr. Karl Lauterbach am 3. April 2023 im Bundesgesundheitsministerium sprach sich der Minister für den Erhalt des Belegarztwesens aus, das als ergänzendes Versorgungssystem von hoher Qualität auch in der anstehenden Krankenhausreform berücksichtigt und gefördert werden solle.
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Belegärzte und Krankenhäuser fordern mehr intersektorale Kooperation im Gesundheitswesen
DKG zu gemeinsamen Positionen mit dem BdB

Gemeinsame Pressemitteilung DKG & BdB (03.05.2023)
Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben gemeinsame Positionen formuliert, um die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
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Kontextfaktoren des AOP-Vertrags
Dauert's vielleicht noch

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (12.04.2023)
Nach dem seit 1.1.2023 geltende AOP Vertrag müssen im Katalog gelistete OPS grundsätzlich ambulant durchgeführt werden - es sei denn, es greift einer der (sehr restriktiv gefassten) patientenbezogenen Kontextfaktor. Scheinbar sind diese Eckdaten noch nicht scharf geschaltet.
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Streitpunkt Leistungsgruppen
Level – mehr als nur akademischer Streit

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (12.04.2023)
Die künftige Krankenhauslandschaft wird auch davon geprägt sein, wie sich Bund und Ländern zu sogenannten Leveln und Leistungsgruppen einigen. Die Folgen für das Krankenhauses reichen von Erhalt des Status quo über Verlust einzelner stationärer Abteilung, Schrumpfung des anbietbaren Leistungs-spektrums in fortbestehenden Abteilungen und - im schlimmsten Fall - einer Rückstufung des gesamten Hauses auf ein ambulantes Gesundheitszentrum mit Pflegebetten. Die Debatte, so kompliziert sie ist, hat damit potentiell große Auswirkungen.
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Neuer AOP-Vertrag
Umgang mit erschwerter Begründung für stationäre Durchführung

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (28.02.2023)
Eine wesentliche Änderung laut neuem AOP-Vertrag (am 22.12.2022 veröffentlich, am 1.1.2023 in Kraft getreten) betrifft die Begründung stationärer Durchführung von im AOP-Katalog gelisteten Operationen und Prozeduren (OPS). Nach bisherigem AOP-Vertrag konnte eine OPS ambulant oder stationär durchgeführt werden, OPS der Kategorie 1 „i.d.R. ambulant“ wurden mehrheitlich ambulant, die der Kategorie 2 „sowohl ambulant wie stationär“ öfters stationär durchgeführt. Nunmehr sind alle OPS des AOP-Katalogs grundsätzlich ambulant zu erbringen, nur ein patientenindividueller Kontextfaktor kann eine stationäre Durchführung begründen (§ 8 AOP-Vertrag neu).
(Belegarzt-)Praxen in Not
Die Ressourcen im Gesundheitssystem sind aufgebraucht

www.praxisinnot.de
SpiFa Kampgne (2023)
Die Ressourcen im Gesundheitssystem sind aufgebraucht, die Verteilung der Mittel gestalten sich zunehmend fragwürdig. Demographie von Patienten und Ärzteschaft, medizinischer Fortschritt in Diagnostik und Behandlung sowie zunehmende Individualisierung der Therapie lassen die Gesundheitsausgaben steigen. Brandbeschleuniger wie Covid-Pandemie, Lieferkettenengpässe, Klimawandel, Ukraine-Krieg, Energiekrise, massiv steigende Inflation sowie zunehmende Überlastung der Leistungserbringer in Pflege und ärztlicher Tätigkeit lassen das Rad immer schneller drehen.
Handlungsbedarf der Krankenkassen und Politik Veränderungen zu gestalten ist nachvollziehbar und erforderlich. Aber...
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Hainenbachstr. 25
89522 Heidenheim an der Brenz
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