Definition des Belegarztes
Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Sozialgesetzbuch V).
Kontakt
Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser
Geschäftsstelle
Hainenbachstr. 25
89522 Heidenheim an der Brenz
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